Patienteninformation: Entlassmanagement im Krankenhaus

07. Mai 2024

Wir sind für Sie da!

Was beinhaltet das Entlassmanagement?

  • Medizinische Informationen: Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung Ihrer Diagnosen, Behandlungen, Operationen und Medikamente, die Sie nach Ihrer Entlassung weiterhin einnehmen müssen.
  • Nachsorge und Termine: Das Krankenhaus wird Ihnen Empfehlungen für Ihre weitere medizinische Betreuung geben und gegebenenfalls Termine für Nachuntersuchungen oder andere Nachsorgemaßnahmen vereinbaren.
  • Pflege und Unterstützung: Wenn Sie nach der Entlassung Pflege oder Unterstützung benötigen, organisiert das Krankenhaus entsprechende Dienstleistungen, wie häusliche Pflege oder Physiotherapie.
  • Kontaktinformationen: Sie erhalten Informationen, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie nach der Entlassung Fragen oder Probleme haben.

Das Krankenhaus-Entlassmanagement ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Patienten nach ihrer Entlassung gut versorgt sind und eine lückenlose Betreuung bis zum nächsten Arzttermin gewährleistet ist. Ein gut durchdachtes Entlassmanagement kann das Risiko von Komplikationen und Wiedereinweisungen reduzieren, indem es sicherstellt, dass Patienten alle notwendigen Informationen, Medikamente und Nachsorgepläne erhalten. Aber was genau muss das Krankenhaus dem Patienten mitgeben oder verordnen? Hier sind die zentralen Elemente:

Entlassungsbrief

Der Entlassungsbrief ist das wichtigste Dokument, das ein Patient bei der Entlassung aus dem Krankenhaus erhält. Es enthält eine Zusammenfassung der Diagnose, der durchgeführten Behandlungen, der Operationen und anderer relevanter medizinischer Informationen. Der Entlassungsbrief sollte auch eine Liste der verschriebenen Medikamente und ihrer Dosierungen enthalten. Dieses Dokument dient als Informationsquelle für den Hausarzt oder weiterbehandelnden Arzt.

Medikamentenplan

Ein umfassender Medikamentenplan ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Patient seine Medikamente richtig einnimmt. Der Plan sollte alle Medikamente auflisten, die der Patient nach der Entlassung einnehmen muss, zusammen mit Dosierung, Einnahmezeiten und möglichen Nebenwirkungen. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Therapietreue des Patienten zu fördern.

Nachsorge- und Kontrolltermine

Das Krankenhaus sollte sicherstellen, dass der Patient alle notwendigen Nachsorgetermine kennt und versteht. Dies kann Termine für Folgeuntersuchungen, Therapien oder andere medizinische Maßnahmen beinhalten. Die Termine sollten so geplant werden, dass der Patient rechtzeitig und ohne Lücken in der Betreuung versorgt wird.

Verordnungen und Überweisungen

Wenn der Patient nach der Entlassung weitere Behandlungen oder Therapien benötigt, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, muss das Krankenhaus entsprechende Verordnungen ausstellen. Auch Überweisungen an Fachärzte oder spezielle Diagnosezentren sollten bei Bedarf mitgegeben werden, um eine nahtlose Weiterbehandlung zu gewährleisten, siehe *

Kontaktinformationen und Notfallhinweise

Das Krankenhaus sollte dem Patienten klare Kontaktinformationen geben, an wen er sich bei Fragen oder Problemen wenden kann. Dies könnte eine spezielle Hotline, der behandelnde Arzt oder eine Patientenbetreuung im Krankenhaus sein. Darüber hinaus sollten Hinweise darauf enthalten sein, was im Notfall zu tun ist und wann es notwendig ist, sofort medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Pflege- und Unterstützungsdienste

Wenn der Patient nach der Entlassung pflegerische Unterstützung benötigt, sollte das Krankenhaus entsprechende Maßnahmen einleiten. Dies kann die Organisation von häuslicher Pflege oder anderen Unterstützungsdiensten umfassen, um sicherzustellen, dass der Patient auch zu Hause angemessen versorgt ist.

* Folgende Leistungen sind im Entlassmanagement in der Regel für die Dauer von 7 Kalendertagen zulässig:

  • Ausstellen einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Verordnen von
    • Arzneimitteln (die kleinste Packungsgröße)
    • Heilmitteln (z.B. Physiotherapie)
    • Hilfsmitteln
    • häuslicher Krankenpflege
    • Soziotherapie
    • SAPV
    • außerklinischer Intensivpflege
    • einmalig am Entlassungstag: Verordnen von Krankenbeförderung

Darüber hinaus dürfen Krankenhausärzte verordnen:

  • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
  • Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Das heißt, daß das entlassende Krankenhaus VOR der Entlassung von Patienten sicherstellen muß, daß die Versorgung bis zum nächsten Arzttermin lückenlos ist. Medikamente müssen mitgegeben oder rezeptiert werden. Häusliche Krankenpflege muß bei Bedarf verordnet werden.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das jeweilige Krankenhaus und weisen ggf. auch auf die rechtlichen Grundlagen hin.

Quellen

  • https://www.kbv.de/html/entlassmanagement.php
  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/entlassmanagement

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