Warum wir Laborwerte für extern veranlaßte CT- oder MRT-Untersuchungen nicht abnehmen

16. September 2026

[Medizin]

Häufiger hören wir in der Praxis die Bitte:

„Der Orthopäde/Neurologe/Urologe u.s.w. hat einen Termin zum CT oder MRT veranlaßt – dort wurde mir gesagt, mein Hausarzt soll vorher noch schnell mein Kreatinin und TSH im Blut bestimmen.“

Aus organisatorischen Gründen, Gründen der Kollegialität und wegen der geltenden Abrechnungsregeln führen wir diese Blutentnahmen in unserer Praxis nicht durch. Gerne erklären wir Ihnen transparent die Hintergründe:

1. Das Veranlasserprinzip: Wer anordnet, trägt die Verantwortung

In der ambulanten Versorgung gilt ein klarer medizinischer und rechtlicher Grundsatz: Die Praxis, die eine Diagnostik veranlasst, trägt auch die Verantwortung für die notwendige Vorbereitung.

Ob für eine Schnittbilduntersuchung ein Kontrastmittel nötig ist und welche Vorwerte (z. B. Nierenfunktion über Kreatinin oder Schilddrüsenfunktion über TSH) vorab zwingend vorliegen müssen, entscheidet die zuweisende Praxis bzw. die Radiologie. Dementsprechend gehört auch die Aufklärung und Vorab-Diagnostik direkt in deren Hände.

2. Laborbudgets und Honorarkürzungen

Jede niedergelassene Praxis – ganz gleich welcher Fachrichtung – verfügt über ein eigenes, von den Kassenärztlichen Vereinigungen definiertes Laborbudget (den sogenannten Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus).

  • Überschreitet eine Praxis diesen Richtwert, führt das zu direkten Mindereinnahmen und Honorarkürzungen für die Praxis.
  • Wenn anordnende Kollegen die Vorab-Laborwerte für ihre eigenen Untersuchungen an die Hausarztpraxis delegieren, schonen sie ihr eigenes Budget auf Kosten des hausärztlichen Budgets.
  • Wir benötigen unsere Budgetgrenzen jedoch uneingeschränkt für die Diagnostik und Behandlung unserer eigenen, akut und chronisch erkrankten Patienten.

3. Kollegialität und Pflicht zur Voruntersuchung

Ein kollegiales und faires Miteinander unter Ärzten bedeutet, Aufgaben nicht auf andere abzuwälzen.

  • Auch die anordnende Facharztpraxis kann und muss das Blut abnehmen: Nach den vertragsärztlichen Regeln ist die veranlassende Praxis verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für die von ihr angeordnete Bildgebung selbst zu schaffen. Sie verfügt über exakt dieselben Möglichkeiten, Blut abzunehmen und über ihr eigenes Laborbudget abzurechnen. Falls diese Möglichkeiten wirklich nicht in der jeweiligen Praxis existieren (.B. gerne bei Psychiatern), dann muß der jeweilige Kollege die Laboruntersuchung über ein externes Labor veranlaßen. Das ist umständlich aber möglich. Und vom Gesetzgeber so gewollt.
  • Das bloße „Weiterleiten“ von Routine-Blutabnahmen an den Hausarzt bindet unnötig Personal und Sprechstundenzeiten in unserer Praxis, erzeugt vermeidbaren Mehraufwand für Sie als Patient und widerspricht den vertragsärztlichen Pflichten.

Was können Sie als Patient tun?

  • Wenden Sie sich direkt an die anordnende Praxis: Bitten Sie die Praxis, die Ihnen die Bildgebung verordnet hat, die notwendigen Werte direkt vor Ort abzunehmen. Sie ist dafür zuständig.
  • Vorab-Klärung mit der Radiologie: Viele radiologische Praxen bestimmen Nierenwerte (wie Kreatinin) bei Bedarf unkompliziert per Schnelltest unmittelbar vor der Kontrastmittelgabe direkt vor Ort. Erkundigen Sie sich bei der Terminabsprache danach.
  • Wir geben Ihnen gerne die zuletzt in unserer Praxis bestimmten Laborwerte mit, manchmal liegt die Bestimmung im oft willkürlich festgelegten Toleranzbereich für aktuelle Werte der Radiologen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis – so sorgen wir dafür, dass Termine, Personal und Budgets dort bleiben, wo sie für Ihre direkte hausärztliche Betreuung gebraucht werden!

Weitere Neuigkeiten

}

Praxiszeiten

Mo 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Di 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Mi 08.00-12.00 Uhr
Do 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Fr 08.00-12.00 Uhr

Telefon

09375 213