„Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung“ müssen mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten. Patienten benötigen für diese Zeiten keine Überweisung und auch keine Terminvereinbarung

05. März 2024

[Medizin]

Arztgruppen mit Pflicht zu offenen Sprechstunden:

  • Augenärzte
  • Chirurgen, Kinderchirurgen, Plastische und Ästhetische Chirurgen
  • Gynäkologen
  • HNO-Ärzte
  • Hautärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Nervenärzte / Neurologen / Neurochirurgen
  • Orthopäden
  • Psychiater
  • Urologen

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Mo 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Di 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Mi 08.00-12.00 Uhr
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