🧒 Braucht mein krankes Schulkind wirklich ein Ă€rztliches Attest?

26. Februar 2026

[Medizin]

Viele Eltern kennen das: Das Kind ist krank, kann nicht in die Schule, und die Schule fordert plötzlich ein Ă€rztliches Attest. Doch: Das ist nicht in jedem Fall nötig und oft schlicht eine unnötige Belastung fĂŒr Familien und Arztpraxen.

📌 1. GrundsĂ€tzliches zur Entschuldigung

Wenn Ihr Kind krank ist, reicht es in der Regel, der Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern zu geben, in der ihr die Erkrankung und den Zeitraum des Fehlens nennt – meistens innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten Fehltag. Das ist die ĂŒbliche Praxis an vielen Schulen.

📌 2. Wann dĂŒrfen Schulen ein Attest verlangen?

Nach der Schulbesuchsverordnung kann die Schule unter engen Voraussetzungen ein Àrztliches Attest verlangen, z. B.:

  • wenn IhrKind sehr lange oder auffĂ€llig hĂ€ufig fehlt
  • wenn Zweifel an der GlaubwĂŒrdigkeit der Entschuldigung bestehen
  • oder wenn es um spezielle Befreiungen vom Unterricht, PrĂŒfungen oder Sportunterricht geht.

Wichtig: Es darf nicht pauschal fĂŒr jeden einzelnen Krankheitstag gefordert werden – das muss immer im Einzelfall begrĂŒndet sein.

🧠 Ärztliche Atteste sind eine Ă€rztliche Leistung – und privat zu bezahlen

Viele Eltern sind ĂŒberrascht: Ein schulisches Attest ist keine kassenĂ€rztliche Leistung, sondern eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Das bedeutet:

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Attest nicht.
  • Der Arzt darf es Ihnen nach der GebĂŒhrenordnung fĂŒr Ärzte (GOÄ) privat berechnen.

đŸ‘šâ€âš•ïž Was bedeutet das fĂŒr Eltern praktisch?

✅ Ohne ausdrĂŒckliche und begrĂŒndete Anforderung der Schule:
→ Reicht meist eine einfache Entschuldigung durch die Eltern.

❓ Bei unklaren Forderungen der Schule:
→ KlĂ€rt vorab telefonisch mit der Schule, ob wirklich ein Ă€rztliches Attest erforderlich ist und weshalb.

đŸ’¶ Wenn ein Attest verlangt wird:
→ Die Schule kann eine Ă€rztliche Bescheinigung verlangen, aber:
➀ Diese wird nicht von der Krankenkasse bezahlt;
➀ Der Arzt stellt sie als privatĂ€rztliche Leistung aus, die Sie bezahlen mĂŒsst (IGeL).

đŸ§‘â€âš–ïž Tipp: Elterliche Sorge und Schulpflicht

Die Verantwortung fĂŒr die Entschuldigung des Fehlens liegt stets bei den Erziehungsberechtigten. Nur wenn die Schule formell und begrĂŒndet ein Ă€rztliches Attest verlangt, besteht eine Pflicht, diesem nachzukommen.


📌 Wichtiger Zusatz: Eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung ist nicht das richtige Dokument fĂŒr die Schule

Ein hĂ€ufiges MissverstĂ€ndnis ist, dass eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (AU) – also die Krankschreibung, die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber vorlegen – auch fĂŒr die Schule oder zur Entschuldigung von krankem Schulbesuch ausreiche oder vorgesehen sei.

👉 Das ist nicht korrekt. Eine AU dient ausschließlich dem Nachweis der ArbeitsunfĂ€higkeit von BeschĂ€ftigten gegenĂŒber einem Arbeitgeber; sie wird von der Krankenkasse verarbeitet und hat eine ganz andere rechtliche Funktion als ein schulĂ€rztliches Attest.

  • FĂŒr erkrankte Schulkinder gibt es keine gesetzliche Grundlage, eine AU beim Klassenlehrer oder in der Schule vorzulegen. Eltern entschuldigen das Fernbleiben ihrer Kinder in der Regel selbst, und nur ein Ă€rztliches Attest mit entsprechender BestĂ€tigung der SchulunfĂ€higkeit ist – wenn ĂŒberhaupt – fĂŒr die Schule relevant.
  • Eine AU ist keine schulische Bescheinigung ĂŒber SchulunfĂ€higkeit, sondern der Nachweis, dass jemand arbeitstechnisch nicht einsatzfĂ€hig ist. Sie ist fĂŒr die Schule nicht vorgesehen.

Siehe auch:

https://www.arge-tuebingen.de/_downloads/332d1025392cd9ed97f3cc0d63970b46/Atteste.pdf

Weitere Neuigkeiten

}

Praxiszeiten

Mo 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Di 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Mi 08.00-12.00 Uhr
Do 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Fr 08.00-12.00 Uhr



Telefon

09375 213