Elektronische Patientenakte (ePA)

22. Mai 2025

[Medizin] modern und klar

📄 Was wir für Sie einstellen (müssen)

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 1. Oktober 2025 sind wir gesetzlich verpflichtet, bestimmte medizinische Informationen in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu übertragen – sofern Sie dem nicht widersprochen haben (bei Ihrer Krankenkasse). Die ePA ist eine versichertengeführte Akte, in der Sie selbst bestimmen, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat.

An sich ist die Idee prima, alle wichtigen Befunde sind jederzeit für den Patienten, weiterbehandelnde Ärzte und bei Notfällen auch im Krankenhaus abrufbar und tragen so maßgeblich zur Verbesserung der Patientensicherheit und Effizienzsteigerung bei. Zusätzlich werden dadurch hoffentlich sinnlose Doppeluntersuchungen und damit Kostensteigerungen vermieden.

In der Vergangenheit haben sich hoffnungsvolle neue Technologien als leider oft fehlerhaft und umständlich erwiesen…

Da die ePA ab dem 01.10.2025 gesetzlich verpflichtend in den Praxisalltag integriert werden muß, testen wir das seit einigen Wochen intensiv und befüllen diese bereits mit Daten.

✅ Welche Daten müssen wir verpflichtend in Ihre ePA einstellen?

Wenn Sie eine ePA nutzen und nicht widersprochen haben, sind wir verpflichtet, folgende Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung einzustellen:

  • Daten, die in der konkreten Behandlung durch die Ärztin/den Arzt selbst erhoben wurden.
  • Daten, die in elektronischer Form bereitstehen und in semantisch sowie syntaktisch interoperabler Form verarbeitbar sind. D. h. es handelt sich um solche Daten, die so strukturiert und kodiert sind, dass sie sowohl inhaltlich (semantisch) als auch in ihrer Darstellung und Struktur (syntaktisch) von verschiedenen Systemen verstanden und verarbeitet werden können.
  • Es liegt kein Widerspruch der/des Versicherten vor (weder gegen die ePA insgesamt noch gegen das Einstellen des betreffenden Dokuments)
  • Daten aus früheren Behandlungen müssen wir nicht einstellen, es sei denn, sie wurden von uns erhoben, elektronisch verarbeitet und sind aus unserer Sicht für Ihre medizinische Versorgung erforderlich.

Hauptsächlich wird es sich um Ihren Medikationsplan und um Laborbefunde handeln.

🛑 Was passiert, wenn Sie keinen Zugriff auf Ihre ePA wünschen?

Sie haben jederzeit das Recht, der Speicherung bestimmter Daten in Ihrer ePA zu widersprechen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten. Wir werden Ihre Entscheidung selbstverständlich respektieren und dokumentieren.

ℹ️ Weitere Informationen

Für weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte und Ihren Rechten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich auch auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) informieren:

🔗 KBV – Elektronische Patientenakte (ePA)


Weitere Neuigkeiten

}

Praxiszeiten

Mo 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Di 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Mi 08.00-12.00 Uhr
Do 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr
Fr 08.00-12.00 Uhr

Telefon

09375 213