„Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung“ müssen mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten. Patienten benötigen für diese Zeiten keine Überweisung und auch keine Terminvereinbarung
Arztgruppen mit Pflicht zu offenen Sprechstunden: Augenärzte Chirurgen, Kinderchirurgen, Plastische und Ästhetische Chirurgen Gynäkologen HNO-Ärzte Hautärzte Kinder- und Jugendpsychiater Nervenärzte / Neurologen / Neurochirurgen Orthopäden Psychiater...